
Einbahnregelung und 25 Tonnen Lastbeschränkung ab Montag, 09.01.2012
Die Brücke über die Bahnlinie an der Göxer Landstraße ist 105 Jahre alt und wird aufgrund des bekannten schlechten Zustandes jährlich überprüft. Die letzte Untersuchung ergab eine weitere Verschlechterung der Substanz, sodass eine Reduzierung auf eine Fahrspur sowie eine Lastbeschränkung auf 25 Tonnen erforderlich sind. In Abstimmung zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Nienburg und der Stadt Seelze wird am Montag, 09.01.2012, die Einengung der Fahrbahn auf eine Fahrspur mittels Leitelementen eingerichtet. Bis zum Abriss und Neubau wird dann die Eisenbahnbrücke nur im Einbahnverkehr mit wechselseitiger Befahrung überquerbar sein. Sollte es die verkehrliche Entwicklung erfordern, ist vorgesehen den Verkehr mittels einer Lichtsignalanlage zu regeln.
Nach Mitteilung der Behörden, wurde die Entscheidung für die Einbahnregelung auch im Hinblick auf die Zulässigkeit des Linienbusverkehrs getroffen. Vorteil der Einbahnregelung ist, dass Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 25 Tonnen, statt der bisher 16 Tonnen, die Brücke befahren dürfen.
Auf der Bundesstraße 441 werden entsprechende Beschilderungen mit Hinweis zur Lastbeschränkung aufgestellt. Die Zufahrt zu den Gewerbegebieten an der Kanalstraße und über die Straßen Hermannstal/ Vor den Specken/ Werftstraße sind hiervon nicht betroffen. Sie können von der B 441 aus wie bisher angefahren werden.
Die Straßenbauverwaltung in Nienburg bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Kontakt:
Dietmar Thomsik
Telefon (05021) 606-0,
Fax (05021) 6 11 06
Oldenburger Straße 2, 31582 Nienburg
Jana Winkler
poststelle@nlstbv-ni.niedersachsen.de
www.strassenbau.niedersachsen.de
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